Die Berufsgenossenschaften schreiben vor: „Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von Ihm beschäftigten Arbeitnehmer mit vorhandenem Fahrausweis eine jährliche Unterweisung erhalten.“
Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen haben, Ihr Personal immer auf dem neuesten Stand zu halten. Für den Fahrer bedeutet es, sich jährlich stets weiterzubilden und vorhandenes Wissen zu vertiefen. Denn mehr Wissen bedeutet auch erhöhte Arbeitssicherheit. Die jährliche Unterweisung dauert ca. 2-3 Stunden und wird nachweislich auf den bestehenden Fahrausweisen vermerkt. Die Teilnehmer erhalten z.B. eine Unterweisung in den Änderungen der Vorschriften (falls erfolgt), Ihnen wird gezeigt, was sich verändert hat und vorhandene Kenntnisse werden erneuert.
Gern übernehmen wir als Fahrschule diese Jährliche Unterweisung für Sie. Kontaktieren Sie uns!