Klasse T
Fahrzeuge:
- Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bis 60 km/h und mit Anhängern
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h und mit Anhängern
Mindestalter:
Ausbildung:
- Theorieunterricht und Praxisfahrstunden
- Anschließende Theorie- und Praxisprüfung
- Nach der absolvierten Ausbildung kannst du außerdem Fahrzeuge der Klassen AM und L führen
Für Auszubildende in der Landwirtschaft (Gärtner/-in, Winzer/-in, Landwirt/-in, Tier- und Pferdewirt/-in, Fisch-und Forstwirt/-in, Landwirtschaftswerker/-in, Gartenbauwerker/-in, Fachkraft Agrarservice) wird die Fahrausbildung mit 760 € pro Teilnehmer durch die Sächsische Aufbaubank gefördert.
Online anmelden 03501 / 470 50 40