Schlüsselzahl B197 - die neue Automatikregelung für die Klasse B
Zum 01.04.2021 trat die neue Automatik-Regelung mit der Schlüsselzahl B197 in Kraft, die trotz Automatik-Prüfung zu einer Fahrerlaubnis ohne Automatik-Beschränkung führt. Ab sofort kann die Ausbildung also parallel auf Automatik- und Schaltwagen erfolgen. Die Praxisausbildung und die Praxisprüfung erfolgt mit einem Automatik-Pkw. Zusätzlich werden mindestens 10 Übungsstunden und eine besondere Testfahrt mit einem Fahrschul-Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert.