PKW / Auto Führerschein

(Klasse B, B17, BE, Schlüsselzahl B96, Schlüsselzahl B196, Schlüsselzahl B197)

Klasse B

Fahrzeuge:

  • Kraftfahrzeuge bis 3500 kg
  • Inkl. Anhänger bis 750 kg
  • Kombination darf keine 3500 kg überschreiten

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei „begleitetem Fahren“ Ausbildung

Ausbildung:

  • Theorieunterricht und Praxisfahrstunden
  • Anschließende Theorie- und Praxisprüfung

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Klasse B17 (begleitendes Fahren mit 17)

Fahrzeuge:

  • gilt soweit alles, wie bei B beschrieben

Mindestalter:

  • Beginn ab 16,5 Jahren möglich
  • Theorieprüfung: frühestens 3 Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres
  • Praxisprüfung: frühestens 1 Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres

Die einzutragenden Begleitpersonen:

  • Müssen mindestens 30 Jahre alt sein
  • Müssen seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B haben

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Klasse BE

Fahrzeuge:

  • Fahrzeugkombination aus Kraftfahrzeug Klasse B + Anhänger über 750 kg, aber nur bis 3500 kg

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei „begleitetem Fahren“ oder einer „Berufsausbildung“

Ausbildung:

  • Praxisfahrstunden
  • Man muss im Vorbesitz der Klasse B sein

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Schlüsselzahl B96

Fahrzeuge:

  • Fahrzeugkombination aus Kraftfahrzeug Klasse B + Anhänger über 750 kg
  • Kombination darf keine 4250 kg überschreiten

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei „begleitetem Fahren“

Ausbildung:

  • Fahrerschulung bestehend aus Theorieunterricht und Praxisfahrstunden
  • Keine Prüfung erforderlich
  • Man muss im Vorbesitz der Klasse B sein

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Schlüsselzahl B196

Fahrzeuge:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm3 und 11 kW

Vorraussetzungen:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Führerscheinbesitz: Du musst seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen

Ausbildung:

  • Theorieunterricht und Praxisfahrstunden

Hinweis: Die B196 ist eine Schlüsselnummer und keine Fahrerlaubnisklasse A1, die auf A2 erweitert werden kann.

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Schlüsselzahl B197 - die neue Automatikregelung für die Klasse B

  • Zum 01.04.2021 trat die neue Automatik-Regelung mit der Schlüsselzahl B197 in Kraft, die trotz Automatik-Prüfung zu einer Fahrerlaubnis ohne Automatik-Beschränkung führt. Ab sofort kann die Ausbildung also parallel auf Automatik- und Schaltwagen erfolgen. Die Praxisausbildung und die Praxisprüfung erfolgt mit einem Automatik-Pkw. Zusätzlich werden mindestens 10 Übungsstunden und eine besondere Testfahrt mit einem Fahrschul-Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert.

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